Impressum

Verantwortlich i. S. v. § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG)

Frau Rechtsanwältin Diana Weiss

Würzburger Strasse 7
63619 Bad Orb
Deutschland

T: (0)6052 604440
E: anwalt@dianaweiss.de

Rechtsanwälte

Alle als Recht­sanwalt bezeichneten Personen sind in der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsanwalt zugelassen.

Zuständiges Aufsichtsorgan ist die

Rechtsanwaltskammer Frankfurt
Bockenheimer Anlage 36
60322 Frankfurt

BERUFSRECHTLICHE REGELUNGEN FÜR RECHTSANWÄLTE
  • Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
  • Berufsordnung (BORA)
  • Fachanwaltsordnung (FAO)
  • Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG)
  • Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft
  • Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)

Sie finden diese Normen auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer unter
https://www.brak.de/seiten/06.php

Notar

Berufsbezeichnung wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.

Zuständige Notarkammer ist die

Notarkammer Frankfurt
Bockenheimer Anlage 36
60322 Frankfurt

Für Notare ist der Prösident des Landgerichts Hanau als Aufsichtsbehörde zuständig:

Nußallee 17
63450 Hanau

BERUFSRECHTLICHE REGELUNGEN FÜR NOTARE

  • Bundesnotarordnung (BnotO)
  • GNotKG
  • Beurkundungsgesetz (BeurkG)
  • Dienstordnung für Notare (DONot)
  • Richtlinien der zuständigen Notarkammer
  • Der europäische Kodex des notariellen Standesrechtes

Berufsrechtliche Regelungen für Notare sind auf der Homepage der Bundesnotarkammer abrufbar:
https://www.bnotk.de

Hinweis nach der Art. 14 ODR-Verordnung und nach § 36 VSBG

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streit­beilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.

Zur Teil­nahme an einem Streit­beilegungs­verfahren vor einer Verbraucher­schlichtungs­stelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

Berufshaftpflichtversicherung

Für Frau Rechtsanwältin Diana Weiss besteht eine Berufs­haft­pflicht­versicherung. Ich bin verpflichtet, eine Berufs­haf­tpflicht­versicherung zur Deckung der sich aus meiner Berufs­tätigkeit ergebenden Haft­pflicht­gefahren für Vermögens­schäden mit einer Mindest­versicherungs­summe von 250.000,00 EUR für jeden Versicherungs­fall ab­zu­schließen und diese Versicherung während der Dauer unserer Zulassung auf­recht­zuerhalten, § 51 Abs. 1 und Abs. 4 BRAO.

Frau Notarin Weiss  ist verpflichtet eine Berufs­haf­tpflicht­versicherung zu unter­halten, zur Deckung der Haft­pflicht­gefahren für Vermögens­schäden, die sich aus seiner Berufs­tätigkeit und der Tätigkeit von Personen ergeben, für die sie haftet. Die Mindest­versicherungs­summe beträgt 500.000,00 EUR für jeden Versicherungs­fall, § 19a Abs. 1 und Abs. 3 BnotO.

Die Berufs­haft­pflicht­versicherung für die Rechts­anwälte und den Notar besteht bei der

HDI Versicherung AG, HDI Platz 1 in 30659 Hannover

Der räumliche Geltungs­bereich des Versicherungs­schutzes umfasst Tätig­keiten in den Mitglieds­ländern der Europäischen Union und genügt so mindestens den Anforderungen der § 51 Bundes­rechts­anwalts­ordnung (BRAO).

Rechtliche Hinweise

Die Anwaltskanzlei Weiss behält sich vor, Änderungen oder Ergänzungen der bereit­gestellten Informationen vorzunehmen. 
Die Ver­viel­fältigung von Informationen oder Dateien, insbesondere die Verwendung von Texten, Text­teilen oder Bild­material bedarf der vorherigen Zustimmung der Anwaltskanzlei Weiss
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