Impressum
Verantwortlich i. S. v. § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG)
Frau Rechtsanwältin Diana Weiss
Würzburger Strasse 7
63619 Bad Orb
Deutschland
T: (0)6052 604440
E: anwalt@dianaweiss.de
Rechtsanwälte
Alle als Rechtsanwalt bezeichneten Personen sind in der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsanwalt zugelassen.
Zuständiges Aufsichtsorgan ist die
Rechtsanwaltskammer Frankfurt
Bockenheimer Anlage 36
60322 Frankfurt
BERUFSRECHTLICHE REGELUNGEN FÜR RECHTSANWÄLTE
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Berufsordnung (BORA)
- Fachanwaltsordnung (FAO)
- Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG)
- Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft
- Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)
Sie finden diese Normen auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer unter
https://www.brak.de/seiten/06.php
Notar
Berufsbezeichnung wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Zuständige Notarkammer ist die
Notarkammer Frankfurt
Bockenheimer Anlage 36
60322 Frankfurt
Für Notare ist der Prösident des Landgerichts Hanau als Aufsichtsbehörde zuständig:
Nußallee 17
63450 Hanau
BERUFSRECHTLICHE REGELUNGEN FÜR NOTARE
- Bundesnotarordnung (BnotO)
- GNotKG
- Beurkundungsgesetz (BeurkG)
- Dienstordnung für Notare (DONot)
- Richtlinien der zuständigen Notarkammer
- Der europäische Kodex des notariellen Standesrechtes
Berufsrechtliche Regelungen für Notare sind auf der Homepage der Bundesnotarkammer abrufbar:
https://www.bnotk.de
Hinweis nach der Art. 14 ODR-Verordnung und nach § 36 VSBG
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
Berufshaftpflichtversicherung
Für Frau Rechtsanwältin Diana Weiss besteht eine Berufshaftpflichtversicherung. Ich bin verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zur Deckung der sich aus meiner Berufstätigkeit ergebenden Haftpflichtgefahren für Vermögensschäden mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000,00 EUR für jeden Versicherungsfall abzuschließen und diese Versicherung während der Dauer unserer Zulassung aufrechtzuerhalten, § 51 Abs. 1 und Abs. 4 BRAO.
Frau Notarin Weiss ist verpflichtet eine Berufshaftpflichtversicherung zu unterhalten, zur Deckung der Haftpflichtgefahren für Vermögensschäden, die sich aus seiner Berufstätigkeit und der Tätigkeit von Personen ergeben, für die sie haftet. Die Mindestversicherungssumme beträgt 500.000,00 EUR für jeden Versicherungsfall, § 19a Abs. 1 und Abs. 3 BnotO.
Die Berufshaftpflichtversicherung für die Rechtsanwälte und den Notar besteht bei der
HDI Versicherung AG, HDI Platz 1 in 30659 Hannover
Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten in den Mitgliedsländern der Europäischen Union und genügt so mindestens den Anforderungen der § 51 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).
Rechtliche Hinweise
Die Anwaltskanzlei Weiss behält sich vor, Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen vorzunehmen.
Die Vervielfältigung von Informationen oder Dateien, insbesondere die Verwendung von Texten, Textteilen oder Bildmaterial bedarf der vorherigen Zustimmung der Anwaltskanzlei Weiss
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